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Reiserecht - EU verhindert Schockrechnungen beim Daten-Roaming

Pünktlich zur Ferienzeit schützt die EU Reisende vor Schockrechnungen beim mobilen Internet-Surfen im europäischen Ausland. Vom 1. Juli an können Touristen und Geschäftsleute mit ihrem Handy in anderen EU-Ländern im Web surfen, Filme abrufen oder Fotos verschicken, ohne überteuerte Roaming-Rechnungen fürchten zu müssen. Dann gilt für das Daten-Roaming EU-weit automatisch eine gesetzliche Kostenobergrenze von 50 Euro plus Mehrwertsteuer, in Deutschland also 59,50 Euro. Selbstverständlich können sich die Kunden für andere Obergrenzen entscheiden. Die Kostenobergrenze funktioniert ganz einfach: Die Betreiber sind verpflichtet, dem Nutzer eine Warnung zu schicken, sobald er 80 Prozent seiner Kostenobergrenze für das Datenroaming erreicht hat. Wenn die Obergrenze erreicht ist, muss der Betreiber die Mobilfunk-Internetverbindung unterbrechen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich erklärt, dass er die Nutzung fortsetzen möchte. Auch das Telefonieren im EU-Roamingtarif wird nochmals günstiger: Der Höchstpreis für einen ausgehenden Roaminganruf wird EU-weit von 43 Cent auf 39 Cent pro Minute (zzgl. MwSt., in Deutschland also 46 Cent) gesenkt, und für einen eingehenden Anruf dürfen anstatt 19 Cent nur noch 15 Cent pro Minute (zzgl. MwSt., in Deutschland also 18 Cent) verlangt werden. Der Höchstpreis für das Versenden von Textnachrichten bleibt bei 11 Cent pro SMS (zzgl. MwSt, in Deutschland also 13 Cent). Mehr Informationen unter http://europa.eu/index_de.htm .

Autor:Profitip
Datum: 07.07.2010