Hinweise für Gruppenleiter/innen
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USA – Einreise – Flugpassagierdaten rechtzeitig an Airline übermitteln
Seit dem 1. Juli 2010 müssen den Fluggesellschaften im Rahmen des SECURE FLIGHT PROGRAM DATA (SFPD) mindestens 72 Stunden vor Antritt des Fluges in die USA folgende Mindestangaben zu jedem Flugpassagier gemacht werden: Vorname (wie im Reisepass angegeben), Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum sowie optional die so genannte "Redress Number", eine Nummer, die jeder Passagier erhält, der schon einmal wegen fälschlicher Identifikation mit gesuchten Personen auf den Fahndungslisten über das "DHS TRIP"-Verfahren Regress beantragt hat. Mit der Angabe dieser Nummer können künftige Verwechslungen mit gesuchten Personen auf den US-Fahndungslisten ausgeschlossen werden.
Autor:Profitip
Datum: 07.07.2010