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Reiserecht - Doch 600 Euro Entschädigung bei verspätetem Flug.

Verspätet sich ihr Flug deutlich, können Passagiere mit einer Entschädigung von bis zu 600 Euro rechnen. Das bestätigte jetzt ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: Xa ZR 95/06). Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein Paar, dessen Flug von Toronto nach Frankfurt sich wegen eines technischen Defekts am Flugzeug um 25 Stunden verspätet hatte. Die Reisenden waren daraufhin von der Fluggesellschaft in einem Hotel untergebracht worden. Die Airline lehnte die Zahlung einer Entschädigung mit der Begründung ab, das es sich nur um eine Verspätung und nicht um eine Annullierung des Fluges gehandelt habe. Zu diesem Urteil waren zuvor auch das Amtsgericht Rüsselsheim und das Landgericht Darmstadt gekommen. Die Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des BGH sahen dies jedoch anders. Der EuGH hatte bereits im November 2009 ein Grundsatzurteil gefällt, demzufolge Passagieren bei einer Verspätung ihres Flugzeugs von mindestens drei Stunden je nach Entfernung eine pauschale Zahlung von 250, 400 oder 600 Euro zustehen. Da die Fluggastrechteverordnung zweifelsfrei gültig sei, wiesen die Karlsruher Richter auch den Antrag der Airline ab, den Rechtstreit erneut dem EuGH vorzulegen und verurteilten die Fluggesellschaft zur Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro pro Person wegen des "erheblich verspäteten Fluges".

Autor:Profitip
Datum: 02.03.2010