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Flugreisen - Mitnahme von Medikamenten im Handgepäck
Die EU-Richtlinien zur Mitnahme von Handgepäck in die Flugzeugkabine gelten für alle Flüge, die von Flughäfen der Europäischen Union sowie der Schweiz abgehen, unabhängig von deren Bestimmungsort, also auch für alle Inlandflüge, innereuropäischen Flüge und Anschlussflüge. Sie sollen die unterschiedlichen Maßnahmen vereinheitlichen und betreffen in erster Linie die Mitnahme von Flüssigkeiten. Hier noch einmal die Bestimmungen, zum größten Teil im Wortlaut:
Flüssige und gelartige Produkte, wie z.B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck nur noch gestattet, wenn sie folgenden Bestimmungen entsprechen:
* Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
* Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z.B. sog. "Zipper") mit maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden
* Je ein Beutel pro Person
* Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Ein ärztliches Attest hierfür ist in den Bestimmungen nicht vorgesehen. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden.
Duty Free Artikel, die an Flughäfen der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer in der EU registrierten Fluggesellschaft erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgenommen werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt und die Versiegelung von der Verkaufsstelle vorgenommen wurde. Für USA- und UK-Flüge gelten weitere Sonderregelungen; hier ist z.B. derzeit die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck grundsätzlich nicht erlaubt.
Prinzipiell ist es empfehlenswert, sich unmittelbar vor der Reise telefonisch oder über das Internet beim Abflughafen oder der Fluggesellschaft über den aktuellen Stand zu informieren.
Autor:Centrum für Reisemedizin
Datum: 03.02.2010