Hinweise für Gruppenleiter/innen
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Reiserecht - Veranstalter haftet für falsche Reisebüro-Auskunft
Geben Reisebüromitarbeiter Kunden falsche Auskünfte, wie etwa zu den Abfertigungszeiten am Flughafen, haftet der Reiseveranstalter, wenn die Reise deswegen nicht mehr angetreten werden kann. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg (Az.: 2 C 2633/08) hervor. Im betreffenden Fall hatte ein Reisender einen Flug nach Ägypten zu einem All-inclusive-Urlaub gebucht und auf seine Frage, wann er am Flughafen sein müsse, von einem Mitarbeiter im Reisebüro die Auskunft bekommen, dass eine Stunde und 20 Minuten vor Abflug ausreichend seien. Als er aber nach beträchtlicher Wartezeit erst 44 Minuten vor der Abflugszeit am Check-in-Schalter erschien, wurde er nicht mehr abgefertigt. Daraufhin verklagte der Mann den Reiseveranstalter wegen der falschen Reisebüroauskunft auf die Rückzahlung des gesamten Reisepreises. Zu Recht, urteilten die Richter. Ihrer Ansicht nach sei der Reiseveranstalter deshalb dafür haftbar zu machen, weil das Reisebüro für ihn als Erfüllungsgehilfe tätig gewesen und er deshalb auch für dessen falsche Auskünfte verantwortlich sei.
In diesem Sinne möchten wir alle Organisatoren von Gruppen-Studienreisen darauf hinweisen, die Treffzeiten am Flughafen eher großzügig mit viel Pufferzeit zu handhaben. Wir geben generell den Treffpunkt mit 2 Stunden vor Abflug an, bei Ferienbeginn oder bestimmten Fluggesellschaften kann die Treffzeit auch bis zu 3 Stunden vor Abflug betragen.
Autor:Profitip/ECC
Datum: 01.02.2010